​IBAN falsch - Geld weg?

Viele haben sich inzwischen an die IBAN gewöhnt – die International Bank Account Number, die bei jeder Überweisung, sei sie per Hand oder beim Online-Banking gefordert wird.


Sie setzt sich zusammen aus der Länderkennung- z.B. DE für Deutschland und einer 2 stelligen Prüfnummer, der die achtstellige Bankleitzahl folgt und dann die zehnstellige Kontonummer, die nach vorne mit Nullen ausgefüllt wird, wenn die Kontonummer kürzer ist. In Deutschland besteht sie also aus 22 Ziffern, gern in handliche Viererpäckchen zerlegt.

Seit gut anderthalb Jahren leben wir nun schon mit der IBAN, mit deren Einführung allerdings auch die Prüfpflicht der Banken endete.

Früher wurden von den Bankinstituten die Namen des Kontoinhabers noch mit der dazu gehörenden Kontonummer abgeglichen.

Inzwischen erkennt das System nur noch, wenn es die IBAN, die Sie eingegeben haben, gar nicht gibt.

Haben Sie – was beim Onlinebanking öfter vorkommt- versehentlich und ungewollt eine existierende IBAN eingegeben, sieht es schlecht aus.

Man glaubt, vor solchen Fehlern sicher zu sein? Dann sollten Sie keinesfalls etwa per Copy & Paste Funktion die an sich richtige IBAN übertragen – es kann nämlich passieren, dass die Viererblöcke nicht richtig erkannt werden oder nicht in die vorgesehenen Lücken passen.

Die Banken sind bei solchen Fehlüberweisungen nicht verpflichtet, sie zu unterstützen. Handeln Sie trotzdem sofort und rufen Ihre Bank an. Üblicherweise sollte es am selben Tag noch gelingen, die Buchung zurückzunehmen.

Am nächsten Tag ist das Geld schon im Zugriffsbereich der empfangenden Bank.
Dann kann Ihre Bank zwar immer noch den Stopp in Kooperation mit der Empfängerbank veranlassen, aber nur solange das Geld noch nicht auf dem Kundenkonto ist. Dann ist allein der Kontoinhaber verfügungsberechtigt.
Dieser ist natürlich -juristisch gesprochen- ungerechtfertigt bereichert, weil es ja keinen Grund gibt, weshalb er plötzlich zu Geld gekommen sein sollte. Seine eigene Bank wird ihn dann auch auffordern, das Geld an Sie zurück zu überweisen.
Bei Weigerung der Rückzahlung muss die Bank Ihnen die Kontaktdaten preisgeben.
Doch ist auch damit nicht garantiert, dass Sie Ihr gutes Geld wieder erhalten. In bestimmten Konstellationen kann sich der Empfänger auf die sog. Entreicherung berufen – indem er nämlich die plötzliche Finanzspritze für einen spontanen Urlaub ausgegeben oder seinen Freunde zu einem großen Fest eingeladen hat.

Und manch einer ist ohnehin finanziell so eng dran, dass bei ihm buchstäblich nichts zu holen ist.
Was die Bank nicht abhalten wird, Ihnen die Rückbuchungsgebühr von bis zu 20,-- Euro in Rechnung zu stellen.

Sind die Überweisungen mittels Beleg erfolgt, so ist die Erfolgsaussicht auf eine Rückbuchung größer. Manchmal wird schon bei der Eingabe ins System von den Mitarbeitern der Fehler gemerkt und das Zeitfenster ist größer.

Lastschriften – d.h. Abbuchungen, die mit Ihrer Erlaubnis geschehen - sind ebenfalls leichter zu korrigieren. Sie können, zum Beispiel bei einem falschen Betrag oder doppelter Abbuchung, den Vorgang binnen 8 Wochen nach Kontobelastung stornieren.

Hat man Ihnen Geld ohne vorheriges Einverständnis abgezogen, haben Sie 13 Monate Zeit. Wenn man es denn bemerkt hat …


Die Kanzleiinformationen stellen einen Überblick über das jeweilige Thema dar, es kann an dieser Stelle nicht auf alle Ausnahmen zu den erwähnten Gesetzen oder Einzelfallbesonderheiten eingegangen werden.

Rechtsanwältin Antje Streckhardt, Kanzlei Dr. Meimann & Kollegen, Warendorfer Str. 150, 48231 Warendorf

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